Entlassmanagement
Das Entlassmanagement im Klinikum Westfalen trägt Sorge für eine bestmögliche und lückenlose Patientenversorgung im Anschluss an eine Klinikbehandlung.
Zur Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus bestehen seit dem 1. Oktober 2017 neue gesetzliche Regelungen. An den vier Krankenhäusern des Klinikums Westfalen bestand zuvor bereits seit langem ein Entlassungsmanagement, das zum Stichtag in Übereinstimmung mit den neuen Vorgaben weiterentwickelt worden ist.
Krankenhäuser sind nun verpflichtet, für Patienten ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt für stationäre, teilstationäre oder äquivalente Leistungen. Im Fokus steht dabei der individuelle Bedarf des Patienten.
Der Patientenwille ist auch hier entscheidend. Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, sind eine schriftliche Aufklärung bei der Aufnahme und Ihre Einwilligung erforderlich.
Der persönliche Versorgungsbedarf wird in einem ersten Schritt festgestellt. Auf dieser Grundlage wird dann ein individueller Entlassungsplan erstellt. An dessen Umsetzung wirken alle an der Behandlung beteiligten Klinikmitarbeiter mit. Case-Manager und Sozialdienst leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.
Das Krankenhaus muss dazu ermitteln, ob ein Patient nach dem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen wird und wie dieser Bedarf aussieht. Anträge dazu können noch während sich der Patient in Behandlung befindet gestellt und Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Das Krankenhaus nimmt bei Bedarf Kontakt zur Krankenkasse oder Pflegekasse auf. Denkbar sind Leistungen aus Bereichen wie Pflege, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittel, sonstige häusliche Versorgung sowie Leistungen der Anschlussversorgung und Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege).
Bei den weiterbehandelnden Ärzten, Therapeuten, Rehabilitations-Einrichtungen oder Pflegeheimen und -diensten sollen die relevanten Informationen - unter Einhaltung des Datenschutzes - bereits zum Zeitpunkt der Entlassung vorliegen. Der Patient erhält außerdem am Entlasstag mindestens einen vorläufigen Entlassbrief und bei Bedarf einen Medikationsplan.
Im Rahmen unserer Angebote der „Familialen Pflege“ bieten wir weitre Unterstützungsmöglichkeiten für die häusliche Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Bitte sprechen Sie uns zu Ihren Fragen und Sorgen an.
Zur Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus bestehen seit dem 1. Oktober 2017 neue gesetzliche Regelungen. An den vier Krankenhäusern des Klinikums Westfalen bestand zuvor bereits seit langem ein Entlassungsmanagement, das zum Stichtag in Übereinstimmung mit den neuen Vorgaben weiterentwickelt worden ist.
Krankenhäuser sind nun verpflichtet, für Patienten ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt für stationäre, teilstationäre oder äquivalente Leistungen. Im Fokus steht dabei der individuelle Bedarf des Patienten.
Der Patientenwille ist auch hier entscheidend. Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, sind eine schriftliche Aufklärung bei der Aufnahme und Ihre Einwilligung erforderlich.
Der persönliche Versorgungsbedarf wird in einem ersten Schritt festgestellt. Auf dieser Grundlage wird dann ein individueller Entlassungsplan erstellt. An dessen Umsetzung wirken alle an der Behandlung beteiligten Klinikmitarbeiter mit. Case-Manager und Sozialdienst leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.
Das Krankenhaus muss dazu ermitteln, ob ein Patient nach dem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen wird und wie dieser Bedarf aussieht. Anträge dazu können noch während sich der Patient in Behandlung befindet gestellt und Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Das Krankenhaus nimmt bei Bedarf Kontakt zur Krankenkasse oder Pflegekasse auf. Denkbar sind Leistungen aus Bereichen wie Pflege, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittel, sonstige häusliche Versorgung sowie Leistungen der Anschlussversorgung und Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege).
Bei den weiterbehandelnden Ärzten, Therapeuten, Rehabilitations-Einrichtungen oder Pflegeheimen und -diensten sollen die relevanten Informationen - unter Einhaltung des Datenschutzes - bereits zum Zeitpunkt der Entlassung vorliegen. Der Patient erhält außerdem am Entlasstag mindestens einen vorläufigen Entlassbrief und bei Bedarf einen Medikationsplan.
Im Rahmen unserer Angebote der „Familialen Pflege“ bieten wir weitre Unterstützungsmöglichkeiten für die häusliche Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Bitte sprechen Sie uns zu Ihren Fragen und Sorgen an.