Klinische Ethik
Ethik-Konsil
Besonders am Lebensende, aber auch im Verlauf einer mit schlechter Prognose verlaufenden Erkrankung, stellen sich schwierige Entscheidungsfragen, die für alle Beteiligten eine hohe Belastung mit sich bringen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich Patienten und Patientinnen nicht mehr aktuell äußern können.
Auch Fragen im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen und Behandlungen können Thema eines Ethik-Konsils sein. Dazu gehören
Wir bringen im Ethik-Konsil alle Beteiligten an einen Tisch.
erheben gemeinsam den bekannten oder mutmaßlichen Willen der Patienten und Patientinnen.
In der Regel finden wir so einen Entscheidungskonsens, der für alle Beteiligten zufriedenstellend und zugleich auch rechtssicher ist.
Über das Patienteninformationssystem kann ein Ethikkonsil unmittelbar von Angehörigen und Mitarbeitenden eingeleitet und zeitnah abgearbeitet werden. Als Angehörige(r) wenden Sie sich einfach an Ihre zuständige Pflegekraft oder direkt an die Ethikbeauftragten oder den Vorsitzenden des Klinischen Ethikkommittees.
- Soll die Behandlung weitergeführt, ausgeweitet oder eingeschränkt werden?
- Stimmen medizinsche Indikation und Patientenwille überein?
- Ist das vermutliche Behandlungsergebnis durch den Patientenwillen gedeckt?
Auch Fragen im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen und Behandlungen können Thema eines Ethik-Konsils sein. Dazu gehören
- Zweifel an der Notwendigkeit einer gesetzlichen Unterbringung und Zwangsmedikation
- Fragen zu den Behandlungsbedingungen bei schweren psychischen Erkrankungen
- Fragen der Einwilligungsfähigkeit
Wir bringen im Ethik-Konsil alle Beteiligten an einen Tisch.
- Angehörige
- Bevollmächtigte und Betreuer
- Mediziner und Pflegende
erheben gemeinsam den bekannten oder mutmaßlichen Willen der Patienten und Patientinnen.
In der Regel finden wir so einen Entscheidungskonsens, der für alle Beteiligten zufriedenstellend und zugleich auch rechtssicher ist.
Über das Patienteninformationssystem kann ein Ethikkonsil unmittelbar von Angehörigen und Mitarbeitenden eingeleitet und zeitnah abgearbeitet werden. Als Angehörige(r) wenden Sie sich einfach an Ihre zuständige Pflegekraft oder direkt an die Ethikbeauftragten oder den Vorsitzenden des Klinischen Ethikkommittees.